Vor zehn Jahren haben vier große Unternehmen die Charta der Vielfalt ins Leben gerufen. Ziel war es, ein Arbeitsumfeld schaffen, das frei von Vorurteilen ist und unterschiedliche Aspekte von „Diversity“ – von Geschlecht, Herkunft, über sexuelle Orientierung bis hin zu Behinderungen – vereint. Seitdem gehört das „Diversity Management“ zum festen Bestandteil vieler Unternehmen.

Frauen sitzen immer häufiger in den Führungsetagen großer Konzerne. Autohersteller werben damit, dass ein Drittel ihrer Auszubildenden einen Migrationshintergrund hat. Andere Betriebe haben schwul-lesbische Mitarbeitergruppen gegründet und Gehörlose wie Sehbehinderte erledigen die gleichen Büroarbeiten wie ihre Kolleginnen und Kollegen. Das zeigt: Immer mehr Privatunternehmen und öffentliche Arbeitgeber sehen in der Vielfalt der Gesellschaft einen Erfolgsfaktor.

Diversity heißt das Schlagwort, welches das Handeln vieler Unternehmen bestimmt, seitdem im Dezember 2006 Daimler, BP, Deutsche Bank und Deutsche Telekom die Charta der Vielfalt ins Leben gerufen haben. Allein in Deutschland haben mittlerweile mehr als 2.400 Unternehmen und Betriebe aller Größenordnungen die Urkunde unterschrieben. Darunter befinden sich Start-Ups, Kommunen und Hochschulen, mittelständische Betriebe, Sportvereine oder Dax-Konzerne. Auch rund 80 Finanzunternehmen haben die Charta unterzeichnet. Seit 2010 gehört auch die TARGOBANK dazu.

Dimensionen der Vielfalt

Ziel der Charta ist es, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die nötige Wertschätzung zukommen zu lassen. Die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Menschen einer Organisation lassen sich dabei in bestimmten Dimensionen betrachten. Die Charta der Vielfalt konzentriert sich auf jene, die am engsten mit der Persönlichkeit eines Menschen verbunden sind: Geschlecht, Nationalität, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Orientierung und Identität.

© 2011 Charta der Vielfalt e.V.

© 2011 Charta der Vielfalt e.V.

 

Im Mittelpunkt der Aktivitäten steht das Diversity Management. Es dient dabei nicht unbedingt der Umsetzung von Antidiskriminierungsansätzen oder entsprechender Gesetze. Es ist vielmehr ein ganzheitliches Konzept des Umgangs mit personeller und kultureller Vielfalt in der Organisation – zum Nutzen aller Beteiligten. Die Umsetzung ist kein kurzfristiges Projekt, das im Rahmen von ein oder zwei Jahren abgeschlossen ist. Es sieht eine längerfristige Veränderung der Organisationskultur vor: hin zu mehr Offenheit und wertschätzendem Umgang.

In der unternehmerischen Praxis gibt es unterschiedliche Aspekte und Schwerpunkte. TARGOBANK Mitarbeiter haben etwa das Netzwerk GudsO (Gleichstellung unabhängig der sexuellen Orientierung) gegründet, das durch gemeinsame Aktionen einen Austausch von Erfahrungen und Informationen ermöglicht und so ein Bewusstsein für gleichgeschlechtliche Lebensweisen schaffen will.

Außerdem arbeiten im Duisburger Dienstleistungszentrum Menschen aus 52 Nationen unter einem Dach. Und gemeinsam mit der Essener Handzeichen GmbH bietet die TARGOBANK Praktikumsplätze für Hörgeschädigte an. Das sind nur drei von vielen Beispielen, wie die Charta der Vielfalt umgesetzt wird.

Ursprung in den USA

Ihren Ursprung hat Diversity in den USA. In den 1960er-Jahren ging es dabei ursprünglich um die Benachteiligung von Frauen oder Menschen mit anderer Hautfarbe, die auf den Arbeitsmärkten wenig Chancen hatten. Die Initiativen zielten auf mehr Chancengleichheit ab – zum Teil aus kultureller Motivation der amerikanischen Bürgerschaftsgesellschaft und Bürgerrechtsbewegung, zum Teil aufgrund spezifischer gesetzlicher Bestimmungen wie dem Antidiskriminierungsgesetz.

In den meisten EU-Staaten gibt es ebenfalls Diversity Charta-Initiativen, die von der Europäischen Kommission koordiniert werden. Für die Charta gibt es dabei keine explizite rechtliche Grundlage. Ihre Unterzeichnung ist eine freiwillige Selbstverpflichtung. Die Kerndimensionen der Charta der Vielfalt, die sich in den USA und Europa im Diversity Management etabliert haben, entsprechen allerdings der europäischen Rechtsprechung zur Anti-Diskriminierung.

Laut einer Umfrage des Forsa-Instituts glauben übrigens drei Viertel der Bundesbürger, dass sich „Diversity“ positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens auswirkt. Ein Grund mehr, auf die Charta der Vielfalt zu setzen.

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